Zertifiziertes
Fotostudio
E-Passfoto
direkt Übertragung zum Amt!

Kein Termin erforderlich – E-Passfotos direkt vor Ort in Elsdorf, Bedburg & Bergheim!

Wir sind E-Passfoto-zertifiziert und bieten Ihnen ab Mai 2025 die neuesten, behördlich anerkannten E-Passfotos nach dem neuen Passbildverfahren. Unsere Fotos erfüllen alle aktuellen Vorgaben für Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Visum – biometrisch, digital und in höchster Qualität.

Dank modernster Technik übermitteln wir Ihre E-Passfotos direkt an das zuständige Amt – ganz ohne Papierfoto. Ihr Passbild wartet dort bereits auf Sie!

✔️ Sofort zum Mitnehmen
✔️ Keine Terminvereinbarung nötig
✔️ Anerkannt für Ausweis, Führerschein, Reisepass & Visa
✔️ Auch für Kinder & Babys geeignet

Gemeinsam finden wir das perfekte Passfoto für Ihre offiziellen Dokumente – schnell, unkompliziert und immer behördlich anerkannt. Auch in Zukunft sind wir Ihr Ansprechpartner für professionelle, digitale E-Passfotos in Elsdorf, Bedburg und Bergheim.

Biometrische Passbilder – geeignet für Ausweis, Reisepass, Führerschein, Visum & mehr

Unsere biometrischen Passbilder erfüllen alle aktuellen Anforderungen und sind offiziell gültig für Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Visum, Gesundheitskarte oder Schülerausweis. Sie erhalten ein hochwertiges Passfoto, das sofort verwendet werden kann – digital oder gedruckt.

Tipp für Passfotos bei Babys & Kleinkindern: Augen auf!

Für ein gültiges biometrisches Passfoto ist es wichtig, dass auch Babys und Kinder bei der Aufnahme die Augen geöffnet haben. Am besten kommen Sie daher zu einer Tageszeit vorbei, wenn Ihr Kind ausgeschlafen, wach und gut gelaunt ist. So klappt das Passfoto ganz entspannt – und es erfüllt alle Anforderungen für Reisepass, Ausweis oder Visum.

normale Rollstühle passen ohne Problem durch unsere Eingangstür. Elektrische Rollstühle leider nicht, in diesem Fall können wir Sie draßen Fotografieren.

Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin wir kommen auch zu Ihnen nach Hause und lichten Sie dort für Ihr Passbild ab. Die Fotos können am nächsten Tag bei uns im Studio abgeholt werden.

Keine Zeit während unserer Öffnungszeiten? Kein Problem!

Sie sind beruflich stark eingespannt und schaffen es nicht, während unserer regulären Öffnungszeiten vorbeizukommen? Dann sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen individuellen Termin. Wir finden gemeinsam eine Lösung – auch außerhalb der regulären Zeiten, wenn möglich.

Anforderungen des Gesetzgebers

biometrische Passbilder müssen eine ganze Reihe an Anforderungen erfüllen diese sind vom vom Bundes Innenministerum vorgegeben und richten sich in Zusammenarbeit mit der EU und der ICAO an gemeinsam festgelegt Regeln wo klare Standards definiert wurden: 

Durch Jahrelange Erfahrung und modernste Studio- und Blitztechnik garantieren Wir Ihnen eine Akzeptanz der angefertigten Passbilder bei Ihrer Behörde. Wir wissen genau worauf geachtet wird so dass Sie schnell zu Ihren Passfotos kommen.

Sollten Sie weitere Fragen haben freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.Lachen mit geöffneten Mund ist nicht erlaubt ein kleines Lächeln ist aber durchaus möglich und macht oft einen großen Unterschied.

Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende, sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70 – 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 32 – 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen. Wegen des häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 27 mm unterschreitet oder 40 mm überschreitet. Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschl. Frisur) möglichst vollständig abgebildet ist, ohne aber die Gesichtsgröße zu verkleinern. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto platziert sein.

Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein.

Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie rote Augen sind zu vermeiden.

Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.

Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blicken.

Die Person muss auf dem Foto direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt werden.

Das Foto sollte (insbesondere bei der Aufnahme mit einer Digitalkamera) auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dpi vorliegen. Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben. Das Foto darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen. Das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorliegen.

Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig). Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.

Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.

Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind folgende Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig: Die Gesichtshöhe bei Kindern muss 50 – 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 22 – 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen. Wegen des häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 17 mm unterschreitet oder 40 mm überschreitet. Bei Säuglingen und Kleinkindern gelten zusätzlich die nachfolgend beschriebenen Abweichungen

Bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind zusätzlich zu den unter der Überschrift „Kinder“ dargestellten Ausnahmen Abweichungen in der Kopfhaltung (nicht von der Frontalaufnahme!), im Gesichtsausdruck, hinsichtlich Augen und Blickrichtung sowie hinsichtlich der Zentrierung auf dem Foto zulässig.