ohne Termin sofort zum Mitnehmen!

Biometrische Passfotos

Wir sorgen dafür das Sie in Zukunft Ihren Personalausweis, Führerschein oder Reisepass gerne vorzeigen! wir nehmen uns für jeden einzelnen Kunden Zeit bis wir gemeinsam das schönste Foto ausgewählt haben. 

wir arbeiten exakt nach den Vorgaben der Behörden für den jeweiligen Verwendungszweck der Fotos (Passbild oder Visum)

Sie erhalten Die Passbilder zur sofortigen Mitnahme.

biometrische Passbilder können Sie für den Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Gesundheitskarte, Schülerausweis oder ein Visum verwenden.

bitte beachten Sie das Sie für das Passbild eine Tageszeit abpassen wo das Kind aktiv ist! Es ist Vorgabe das auch Babys die Augen bei der Aufnahme geöffnet haben müssen.

normale Rollstühle passen ohne Problem durch unsere Eingangstür. Elektrische Rollstühle leider nicht, in diesem Fall können wir Sie draßen Fotografieren.

Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin wir kommen auch zu Ihnen nach Hause und lichten Sie dort für Ihr Passbild ab. Die Fotos können am nächsten Tag bei uns im Studio abgeholt werden.

Sie sind beruflich so eingebunden das Sie es nicht während unserer Öffnungszeiten schaffen bei uns vorbei zu kommen. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin

Anforderungen des Gesetzgebers

biometrische Passbilder müssen eine ganze Reihe an Anforderungen erfüllen diese sind vom vom Bundes Innenministerum vorgegeben und richten sich in Zusammenarbeit mit der EU und der ICAO an gemeinsam festgelegt Regeln wo klare Standards definiert wurden: 

Durch Jahrelange Erfahrung und modernste Studio- und Blitztechnik garantieren Wir Ihnen eine Akzeptanz der angefertigten Passbilder bei Ihrer Behörde. Wir wissen genau worauf geachtet wird so dass Sie schnell zu Ihren Passfotos kommen.

Sollten Sie weitere Fragen haben freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.Lachen mit geöffneten Mund ist nicht erlaubt ein kleines Lächeln ist aber durchaus möglich und macht oft einen großen Unterschied.

Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende, sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70 – 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 32 – 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen. Wegen des häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 27 mm unterschreitet oder 40 mm überschreitet. Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschl. Frisur) möglichst vollständig abgebildet ist, ohne aber die Gesichtsgröße zu verkleinern. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto platziert sein.

Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein.

Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie rote Augen sind zu vermeiden.

Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.

Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blicken.

Die Person muss auf dem Foto direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt werden.

Das Foto sollte (insbesondere bei der Aufnahme mit einer Digitalkamera) auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dpi vorliegen. Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben. Das Foto darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen. Das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorliegen.

Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig). Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.

Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.

Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind folgende Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig: Die Gesichtshöhe bei Kindern muss 50 – 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 22 – 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen. Wegen des häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 17 mm unterschreitet oder 40 mm überschreitet. Bei Säuglingen und Kleinkindern gelten zusätzlich die nachfolgend beschriebenen Abweichungen

Bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind zusätzlich zu den unter der Überschrift „Kinder“ dargestellten Ausnahmen Abweichungen in der Kopfhaltung (nicht von der Frontalaufnahme!), im Gesichtsausdruck, hinsichtlich Augen und Blickrichtung sowie hinsichtlich der Zentrierung auf dem Foto zulässig.

natürlich können Sie auch einen Termin buchen!